Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.09.1999

Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00   

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https://dejure.org/2000,8358
BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Erstattung von Kindergeld - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid - Begünstigender Verwaltungsakt - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Weiterleitung von Kindergeld - Entreicherung - Kürzung von Sozialhilfe - Mittellosigkeit des ...

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c
    Kindergeld; Ausbildungsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.04.2000 - VI B 113/99

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00
    Ob die Rückforderung des Kindergeldes auch aus Billigkeitsgesichtspunkten --wegen Weiterleitung des Kindergeldes (vgl. dazu zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. April 2000 VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1192, Abschn. 2. b)-- oder wegen Mittellosigkeit des Antragstellers ungerechtfertigt ist, braucht im vorliegenden Verfahren nicht geprüft zu werden.
  • BFH, 31.03.2006 - V B 206/05

    Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

    Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331; vom 17. November 2004 X B 99/04).
  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Ob dabei ein Kind, das unstreitig keinen Ausbildungsplatz hat, sich dabei um einen solchen bemühen muss und welche Anforderungen an den Nachweis der Bemühungen zu stellen sind, ist dabei höchstrichterlich noch ungeklärt (vergl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 VI B 68/00, BFH/NV 2000, 445).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7674
BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
BFH, Entscheidung vom 10.09.1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
BFH, Entscheidung vom 10. September 1999 - IX B 57/99 (https://dejure.org/1999,7674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Versäumnis - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wegfall eines Hindernisses - Darlegung der Zulassungsgründe - Prozeßbevollmächtigter - Steuerberatender Beruf - Rechtsmittel

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 56, 115 Abs. 2, 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 445
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.10.1997 - II B 79/97
    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99
    Wird wegen Versäumnis der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429, und vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.).

    Von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe muß erwartet werden, daß er die oben dargelegten Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 478, m.w.N.).

  • BFH, 03.02.1976 - VII B 55/74

    Fristversäumnis - Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 10.09.1999 - IX B 57/99
    Wird wegen Versäumnis der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429, und vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.).
  • BFH, 01.03.2007 - V B 218/06

    Wiedereinsetzung nach Versäumnis der Frist zur Einlegung der

    Der Wiedereinsetzungsantrag vom 8. Januar 2007 kann (schon deswegen) keinen Erfolg haben, weil die Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht --wie erforderlich-- mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgereicht, d.h. einen der Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO dargelegt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429; vom 15. Oktober 1997 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.; vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 31.03.2006 - V B 206/05

    Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

    Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331; vom 17. November 2004 X B 99/04).
  • BFH, 11.11.2002 - V B 154/02

    NZB: Versäumung der Beschwerdefrist, Wiedereinsetzung

    Wird --wie hier-- wegen Versäumnis der Beschwerdefrist (§ 116 Abs. 2 Satz 1 FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 und 2 FGO beantragt, so gehört zum Nachholen der versäumten Rechtshandlung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) neben dem bloßen Einlegen auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429; vom 15. Oktober 1991 II B 79/97, BFH/NV 1998, 478, unter 2.; vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 17.11.2004 - X B 99/04

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelnder Gesetzeskenntnis eines

    Von einem Steuerberater muss erwartet werden, dass er die Anforderungen an ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 23.02.2004 - VII B 148/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

    Der Wiedereinsetzungsantrag vom 30. Juni 2003 kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil der Kläger nicht --wie erforderlich-- mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgereicht, d.h. einen der Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 FGO dargelegt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
  • BFH, 15.07.2003 - X B 81/03

    Wiedereinsetzung; Beschwerdebegründungsfrist

    Von einem Rechtsanwalt muss erwartet werden, dass er die oben dargelegten Voraussetzungen und Anforderungen für ein von ihm einzulegendes Rechtsmittel kennt oder sich zumindest die Kenntnis davon verschafft (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445).
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